Die Selbstverwaltungsgremien der AUVA:
Die Hauptversammlung als das rechtsetzende Organ beschließt Budget und Satzung.
Die Satzung der AUVA im RIS:Satzung 2020, Dokument-Nr. AVSV 51/2020 - www.ris.bka.gv.at
Der Obmann vertritt die AUVA nach außen. Er hat darauf zu achten, dass Beschlüsse der Selbstverwaltungskörper Gesetz und Satzung entsprechen und dass die Geschäftsordnung eingehalten wird.
Der Verwaltungsrat ist das zentrale geschäftsführende Organ.
Die Landesstellenausschüsse haben im regionalen Bereich die Verantwortung für die Geschäftsführung, wobei sie an die Weisungen des Verwaltungsrates gebunden sind.
Verwaltungsrat
Obmann
DI Mario Watz
Obmann-Stellvertreterin
Mag. Ingrid Reischl
Landesstelle Graz
Vorsitzender:
Komm.Rat Günther Stangl
Vorsitzender-Stv.:
Andreas Hemmer
Landesstelle Linz
Vorsitzender:
Dr. Erhard Prugger
Vorsitzender-Stv.:
Manfred Hippold
Landesstelle Salzburg
Vorsitzender:
Hubert Kastner
Vorsitzender-Stv.:
Manuela Schober
Landesstelle Wien
Vorsitzender:
Komm.Rat Peter Engelbrechtsmüller
Vorsitzender-Stv.:
Kammerrat Wolfgang Birbamer